Donnerstag, 18. Dezember 2008

Gundschuld und Hypothek

Allzu oft verwenden Bauherren die Begriffe Grundschuld und Hypothek, als handelt es sich bei beiden um ein und dieselbe Sache. Das ist unrichtig. Denn eine Hypothek und eine Grundschuld sind zwar beide Möglichkeiten zur Absicherung eines Baukredites, aber in ihrer Handhabung vollkommen unterschiedlich.

Banken gehen bei der Kreditvergabe für Immobilien grundsätzlich vorsichtig zu Werk. Sicherheit ist das oberste Prinzip der Baukredite. Da es sich bei Krediten zur Baufinanzierung um höhere Beträge als bei einem Ratenkredit handelt, lassen sich die Kreditinstitute ein Grundpfandrecht einräumen oder belegen das Grundstück mit einer Hypothek. Konkret bedeutet dies in beiden Fällen, dass der Kreditgeber ermächtigt ist die Immobilie zu pfänden, wenn der Kreditnehmer des Baudarlehens seine Ratenzahlungen nicht mehr leistet.

Mit der Hypothek besteht von dem Kreditinstitut eine finanzielle Forderung gegen den Kreditnehmer. Wie die Darlehensschuld geht während der Kreditlaufzeit die Hypothek in gleichem Maße zurück. Ist der Baukredit komplett bezahlt, führt dies zu einem Erlöschen der Hypothek.

Wichtig ist die Reihenfolge in denen die einzelnen Grundpfandrechte für eine Immobilien eingetragen sind. Kann der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr dauerhaft nachkommen, wird die Immobilie zwangsversteigert. Nach der eingetragenen Rangfolge in das Grundbuch, erhalten die Gläubiger ihr Geld aus dem Versteigerungserlös. Wer als Kreditgeber also an erster Stelle steht, hat besonders gute Chancen bei einem Ausfall des Kredites, das ausstehende Geld zu erhalten.

Hypotheken spielen bei der heutigen Baufinanzierung nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Am häufigsten vergeben die Banken Baudarlehen gegen eine Grundschuld. Der große Unterschied zwischen der Hypothek und der Grundschuld besteht darin, dass die Grundschuld sich mit der Abbezahlung des Kredites nicht reduziert im Gegensatz zur Hypothek. Der Vorteil einer Grundschuld gegenüber der Hypothek ist die leichte Handhabung und die geringeren Notarskosten. Von einer Grundschuld profitieren der Kreditgeber und der Kreditempfänger. Bei einer Umfinanzierung muss der Immobilieneigentümer keine kostspielige Löschung im Grundbuch beantragen, wie es bei der Hypothek der Fall ist. Es reicht, wenn der neue Kreditgeber eingetragen. Im Gegensatz zu einer Hypothek kosten derartige Änderungen wenig Geld und werden vom zuständigen Amtsgericht in dem das Grundbuch verwaltet wird, deutlich schneller umgesetzt. Besonders bei einer geplanten Umschuldung ist der Faktor Zeit von großer Bedeutung.

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