Dienstag, 9. Juni 2009

Baufinanzierung übers Internet

Bisher sind die Finanzdienstleistungen über das Netz nur in bestimmten Bereichen genutzt worden, wie dem Online-Banking. Doch der Trend nimmt weiter zu, egal ob es sich um den Abschluss einer Versicherung oder einer Finanzierung handelt. Gerade bei einer Umfrage ist ersichtlich geworden, wie viele Leute sich dazu entscheiden, den Baufinanzierungsvertrag über das Internet abzuschließen. Um dies einmal prozentual darzulegen: 36 % der Befragten sind der Meinung, dass sie mit einer persönlichen Beratung in der Bank besser verfahren. Jedoch 42 % haben sich für einen Abschluss von einer Baufinanzierung durch das Internet entschlossen, wiederum 22 % haben sich der Stimme enthalten.

Mittwoch, 14. Januar 2009

Kostenlose Schufa-Auskunft

Kostenfreie Informationen über ihre Auskunftei-Einträge sollen Verbraucher nach dem Willen der Regierung erhalten. Konsumenten sollen so die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit leichter nachvollziehen können. Laut dem jüngsten Referentenentwurf vom Juni 2008 richten sich die geplanten Bestimmungen vornehmlich gegen angeblich intransparente Bewertungsverfahren verschiedener Auskunfteien, wie das so genannte Scoring.

Die kostenfreie Eigenauskunft ist zwar nicht neu, bislang jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. So ist ein Auskunftsersuchen nach § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) lediglich dann ohne finanziellen Aufwand möglich, wenn der Anfragende diese Auskunft nicht für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Überdies entfällt die Gebührenpflicht, wenn sich herausstellt, dass gespeicherte Daten zu korrigieren oder nach § 35 Abs. 2 BDSG aus der Datenbank zu löschen sind. Künftig soll jeder Bürger einmal im Jahr eine gebührenfreie Auskunft erhalten dürfen.

Mit der verbraucherfreundlichen Neuregelung möchte der Gesetzgeber die großen Auskunfteien zu etwas mehr Transparenz bewegen. Zu deren Repertoire gehören seit geraumer Zeit wahrscheinlichkeitsbasierte Verfahren, mit denen sie Aussagen über die voraussichtliche Bonität von Personen generieren können. Das gelingt auch dann, wenn über genau diese Person keine konkreten Daten vorliegen. Alternativ ziehen die Informationsdienste Daten aus dem Umfeld des Kunden heran: die Arbeitslosenquote in seiner Wohngegend, die Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb der Postleitzahlregion oder innerhalb seiner Alters- oder Berufsgruppe. Auch das Geschlecht kann eine Rolle spielen, zeigen doch verschiedene Untersuchungen, dass Frauen die zuverlässigeren Zahler sind. Auf der Grundlage derartiger Daten kann die Auskunftei eine Aussage über die durchschnittliche Zahlungswahrscheinlichkeit treffen, mit der ein Unternehmen grundsätzlich bei dem Kunden rechnen kann. Ist die Bonität des Kunden ungenügend, kann etwa seine Bank ihre Kreditvergabekonditionen z.B. für eine Baufinanzierung verschärfen oder ein Onlineshop gegenüber diesem Kunden lediglich sichere Zahlungsmethoden, wie beispielsweise Vorkasse, anbieten.

Mitunter führt das rein statistikbasierte Scoring allerdings zu falschen Bonitätseinstufungen von Kunden mit unerfreulichen Folgen für den einzelnen Konsumenten. Unternehmen haben gerade in jüngerer Zeit häufiger Geschäftsbeziehungen zu durchaus solventen Kunden pauschal abgelehnt, deren Scorewert Ausfallrisiken vermuten ließ. Dies bemängelte der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Anfang dieses Jahres erschienenen Studie. Eine Benachteiligung der Verbraucher ohne Prüfung des Einzelfalls verstoße gegen bestehendes Datenschutzrecht, so der Tenor.

Der vorliegende Gesetzesentwurf beschert den Verbraucherschützern jetzt einen ersten Triumph. Nicht nur ihre Forderung nach einer jährlichen, kostenfreien Verbraucherauskunft hat der Gesetzgeber aufgegriffen, auch das Gebot der wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit von Scoringprognosen ist Bestandteil des neuen Regelwerks.

Dienstag, 6. Januar 2009

Traum vom eigenen Heim

Der Traum vom eigenen Heim kann verwirklicht werden, nämlich mit der richtigen Baufinanzierung. Viele Dinge sind bei einer individuell zugeschnittenen Baufinanzierung zu beachten. Angefangen bei der monatlichen Belastbarkeit der Bauherren, über eine Aufstellung aller Kosten, einschließlich versteckter Nebenkosten vor allem der Hypothekenzinsen bis hin zur Auswahl der passenden Art der Baufinanzierung.
Eine gute Baufinanzierung erkennen Sie an der umfassenden und vor allen Dingen vollständigen Beratung, keine wichtigen Sachverhalte bleiben unbesprochen, alles wird bis ins kleinste Detail geplant und Ihre Wünsche spielen dabei die größte Rolle.
Das eigene Haus, nach den eigenen Vorstellungen auf dem eigenen Traumgrundstück, alle Erschließungskosten, alle Gebühren, alle entstehenden Nebenkosten, die Inneneinrichtung und die anfallenden Steuern werden in der richtigen Baufinanzierung beachtet.
Eine gute Baufinanzierung sichert Ihnen außerdem einen guten Schlaf, und Ihr Traum vom eigenen Haus ist nicht länger ein Traum.

Samstag, 27. Dezember 2008

Immobilienfinanzierung in Deutschland

Mehr als neun von zehn Kreditinstituten in Deutschland verlieren in der Immobilienfinanzierung Kunden an Direktanbieter und Baugeldvermittler. Zu diesem Ergebnis kommt die Baufinanzierungsstudie 2009 der PlanetHome AG und des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF), bei der im Oktober 2008 100 Top-Entscheider befragt wurden.

Der Trend der Kundenabwanderung in der Baufinanzierung hat sich in den vergangenen zwei Jahren nochmals leicht verstärkt”, sagt Dr. Bernd Klosterkemper, Vorstandssprecher der PlanetHome AG. 93 Prozent der Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sehen in der Immobilienfinanzierung einen Kundenschwund. Im Jahr 2006 waren es 90,5 Prozent der befragten Institute.

Ursache sind laut Studie anhaltend preissensible Kunden. 61 Prozent der befragten Entscheider sind der Meinung, dass sie Kunden an den Wettbewerb verlieren, weil die Kunden immer preissensibler werden. “Die Banken können preissensible Kunden nicht allein mit der Beratung und der Nähe halten”, sagt Klosterkemper mit Blick auf die Untersuchung. So sehen zwar 82 Prozent der Banken und Sparkassen ihr großes Plus bei der Beratung - allerdings sind die Häuslebauer und Immobilienkäufer nicht genügend bereit, dafür zu zahlen. 74 Prozent der Institute geben unumwunden zu: “In der Beratung sind wir unschlagbar, aber bei den Kosten sind andere für die Kunden attraktiver.”

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Gundschuld und Hypothek

Allzu oft verwenden Bauherren die Begriffe Grundschuld und Hypothek, als handelt es sich bei beiden um ein und dieselbe Sache. Das ist unrichtig. Denn eine Hypothek und eine Grundschuld sind zwar beide Möglichkeiten zur Absicherung eines Baukredites, aber in ihrer Handhabung vollkommen unterschiedlich.

Banken gehen bei der Kreditvergabe für Immobilien grundsätzlich vorsichtig zu Werk. Sicherheit ist das oberste Prinzip der Baukredite. Da es sich bei Krediten zur Baufinanzierung um höhere Beträge als bei einem Ratenkredit handelt, lassen sich die Kreditinstitute ein Grundpfandrecht einräumen oder belegen das Grundstück mit einer Hypothek. Konkret bedeutet dies in beiden Fällen, dass der Kreditgeber ermächtigt ist die Immobilie zu pfänden, wenn der Kreditnehmer des Baudarlehens seine Ratenzahlungen nicht mehr leistet.

Mit der Hypothek besteht von dem Kreditinstitut eine finanzielle Forderung gegen den Kreditnehmer. Wie die Darlehensschuld geht während der Kreditlaufzeit die Hypothek in gleichem Maße zurück. Ist der Baukredit komplett bezahlt, führt dies zu einem Erlöschen der Hypothek.

Wichtig ist die Reihenfolge in denen die einzelnen Grundpfandrechte für eine Immobilien eingetragen sind. Kann der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr dauerhaft nachkommen, wird die Immobilie zwangsversteigert. Nach der eingetragenen Rangfolge in das Grundbuch, erhalten die Gläubiger ihr Geld aus dem Versteigerungserlös. Wer als Kreditgeber also an erster Stelle steht, hat besonders gute Chancen bei einem Ausfall des Kredites, das ausstehende Geld zu erhalten.

Hypotheken spielen bei der heutigen Baufinanzierung nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Am häufigsten vergeben die Banken Baudarlehen gegen eine Grundschuld. Der große Unterschied zwischen der Hypothek und der Grundschuld besteht darin, dass die Grundschuld sich mit der Abbezahlung des Kredites nicht reduziert im Gegensatz zur Hypothek. Der Vorteil einer Grundschuld gegenüber der Hypothek ist die leichte Handhabung und die geringeren Notarskosten. Von einer Grundschuld profitieren der Kreditgeber und der Kreditempfänger. Bei einer Umfinanzierung muss der Immobilieneigentümer keine kostspielige Löschung im Grundbuch beantragen, wie es bei der Hypothek der Fall ist. Es reicht, wenn der neue Kreditgeber eingetragen. Im Gegensatz zu einer Hypothek kosten derartige Änderungen wenig Geld und werden vom zuständigen Amtsgericht in dem das Grundbuch verwaltet wird, deutlich schneller umgesetzt. Besonders bei einer geplanten Umschuldung ist der Faktor Zeit von großer Bedeutung.

Donnerstag, 11. Dezember 2008

Wenn die Hypothek nicht bezahlt wird

1. Monat

Die Bank fragt telefonisch an warum die Zahlung ausbleibt.
Ab diesen Monat zahlt man Schulden und Verzugszinsen.

2.-5. Monat der Nichtzahlung der Hypothek
Schulden und Verzugszinsen werden jeden Monat fällig


Die Bank versucht mit dem Kunden eine neue Hypothekenbedingung aus zu handeln. Die Hypothek kann auf die Jahre verlängert werden, so das eine geringe monatliche Belastung entsteht.
Längerer Zahlungszeitraum mehr Zinsen


Wird die Hypothek weiterhin nicht bedient, wird man von der Bank schriftlich abgemahnt und tritt die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung ein.
Schulden und Verzugszinsen werden jeden Monat fällig


Ungefähr nach dem 6. Monat wird eine Zwangsversteigerung bei Gericht angemeldet.
Schulden und Verzugszinsen werden jeden Monat fällig.


6. bis 12 Monat der ausbleibenden Hypothekenzahlungen

wird die Bank alle notwendigen Maßnahmen zur Einleitung der Zwangsversteigerung anordnen.
Schulden und Verzugszinsen werden jeden Monat fällig


Wird das Haus verkauft


Wenn das Haus während der Zwangsversteigerung verkauft wird und hat den Erlös der zu zahlenden Schulden nicht erbracht wird per Gericht die Pfändung des Lohnes oder andere Eigentumsverhältnisse die der Schuldner hat in Pfändung oder als Zwangsversteigerung genommen. Solange bis jeder Pfennig bezahlt ist.


Wird das Haus nicht verkauft


Wenn das Haus während der Zwangsversteigerung nicht verkauft wird kann, die Bank mit dem Haus machen was sie will und der ehemalige Eigentümer muß per Gericht das Haus verlassen.
Die Bank wird sich aus dem Haus bedienen und auch die Gegenstände im Haus übernehmen.